Auf der Deligiertenversammlung des Landesverbandes der Gartenfreund Bremen e.V. am 18.4.26 wurde eine neue Gartenordnung beschlossen. Diese gilt ab sofort.

An nennenswerten Änderungen wäre zu erwähnen:

  • Grenzabstandsregulungen gelten nur noch zu Nachbargärten, nicht mehr zu im Verein befindlichen Wegen
  • Für Komposthaufen gelten keine Grenzabstände
  • Unter Punkt 4.3. (Artenschutz im Kleingarten) sind auch Totholsverstecke erlaubt
  • Holunderbäume und Haselnüsse fallen unter Wildobstgehölze (Punkt 2.1)

Hier ist der Link zum Download beim Landesverband:

https://gartenfreundebremen.de/wp-content/uploads/2026/04/Gartenordnung_Deutsch_2026-1.pdf

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